DOKU.ARTS
Zeughauskino Berlin
10.09.–12.10.2014

Prof. Dr. Alexander Peukert

Zur Problematik des künstlerischen Zitierens im Filmbereich gibt es in Deutschland weder ein Gerichtsurteil noch eine eindeutig übertragbare Rechtsauffassung. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in dem sogenannten Germania 3-Urteil von 2002 die Anwendung des künstlerischen (nicht-journalistischen) Zitierens anhand eines literarischen Textes überprüft und gestärkt, jedoch scheint sich filmisches Zitieren in graueren Zonen abzuspielen.
Inwieweit kann das wegweisende Urteil, das sich auf die künstlerische Montagetechnik von Heiner Müller bezog, auch auf den Filmbereich und z. B. auf „Mash-ups“ oder „Supercuts“ übertragen werden? Und welche Rolle spielt die freie Benutzung von Zitaten gem. § 24 des Urheberrechts? Prof. Dr. Alexander Peukert erläutert in seinem Vortrag, wie unterschätzt die Schrankenregelungen des Urheberrechts in Deutschland sind.

Alexander Peukert studierte und promovierte in Freiburg im Breisgau (1993–1999). Nach dem zweiten Staatsexamen und einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin (1999–2002) war er wissenschaftlicher Referent und Leiter des USA-Referats am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München (2002–2009). 2008 habilitierte er mit der Schrift Güterzuordnung als Rechtsprinzip an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialgüterrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Mitgründer des Exzellenzclusters ‚Die Herausbildung normativer Ordnungen‘. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht. Er ist u. a. Mitglied der European Copyright Society, des Board of European Policy for Intellectual Property und des Gesamtvorstands von ALAI Deutschland e. V.